AGB

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Werbeagentur Hüper GmbH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Geschäftsbedingungen” genannt) der Werbeagentur Hüper GmbH (nachfolgend „Werbeagentur Hüper” genannt) gelten ausschließlich. Sie sind Grundlage aller Lieferverträge, Leistungen und Angebote von der Werbeagentur Hüper und gelten sowohl für die aktuellen als auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Regelungen, sowie solche Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt die Werbeagentur Hüper nicht an, es sei denn, die Werbeagentur Hüper hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

Zukünftige geänderte Versionen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen werden automatisch Vertragsbestandteil, sofern der Auftraggeber nach Kenntnisnahme der Änderungen diesen nicht binnen einer Frist von zwei Wochen ausdrücklich und schriftlich widerspricht. Im Falle eines Widerspruchs behalten die dem jeweiligen Vertrag zugrundeliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ihre Gültigkeit.

Diese AGB gelten auch dann, wenn die Werbeagentur Hüper in Kenntnis entgegenstehender, von diesen AGB abweichenden oder in diesen AGB nicht geregelten Bedingungen des Kunden die Leistungen gegenüber dem Kunden vorbehaltlos ausführt, oder, wenn der Kunde in seiner Anfrage, seinem Angebot oder in seiner Bestellung auf die Geltung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist und die Werbeagentur Hüper nicht ausdrücklich widerspricht. Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen der Werbeagentur Hüper und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Unsere Grundsätze für eine kooperative Zusammenarbeit:

Die Werbeagentur Hüper wird die Interessen des Kunden nach besten Kräften wahrnehmen. Der Kunde seinerseits wird im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit die Werbeagentur Hüper alle für die ordnungsgemäße Erledigung des Auftrages benötigen Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen.

Werbeagentur Hüper GmbH
Im Brühl 1
89520 Heidenheim

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

§ 1.1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle der Werbeagentur Hüper erteilten Aufträge, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sowie Änderungen und Abweichungen von dem, zwischen der Werbeagentur Hüper und dem Auftraggeber vereinbarten und in der Auftragsbestätigung festgehaltenen Auftrag gelten nur, wenn sie von der Werbeagentur Hüper ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Eines schriflichen oder mündlichen Widerspruchs der abweichenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers durch die Werbeagentur Hüper bedarf es nicht.

§ 1.2. Die AGB der Werbeagentur Hüper gelten für alle gegenwärtigen und zukünftige Aufträge.

§ 1.3. Die Werbeagentur Hüper behält sich an allen Entwürfen,Konzeptionen, Bilder, Zeichnungen, Mustern, Quelldateien, Originalunterlagen und allgemeinen Unterlagen (im folgenden als Unterlagen bezeichnet) uneingeschränkt die Eigentums- und Urheberrechtliche Verwertungsrechte vor. Eine Zugänglichmachung dieser Unterlagen an Dritte bedarf grundsätzlich der schriftlichen Zustimmung von der Werbeagentur Hüper.

§ 1.4. Eine Archivierungspflicht von der Werbeagentur Hüper wird nicht vereinbart und besteht daher nicht.

§ 2. Urheber- und Nutzungsrechte

§ 2.1. Es besteht zwischen den Vertragspartnern Einigkeit darüber, dass die im Rahmen des Vertrages erstellte Produkte (insbesondere Entwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Datenträger, Arbeitsblätter, usw.) urheberrechtlich, insbesondere nach dem Urhebergesetz geschützt sind.

§ 2.2. Ohne eine ausdrückliche Einwilligung von der Werbeagentur Hüper dürfen die Entwürfe und die Reinzeichnungen nicht verändert werde. Dies gilt sowohl für das Original als auch für die Reproduktion des Originales. Einer Nachahmung, ob im Ganzen oder in Teilen von Entwürfen oder Reinzeichnungen wird bereits jetzt ausdrücklich widersprochen und eine solche ist daher ohne Zustimmung von der Werbeagentur Hüper unzulässig. Verstößt der Auftraggeber hiergegen ist die Werbeagentur Hüper berechtigt eine Vertragsstrafe in Höhe von € 25.000,00 pro Verstoß vom Auftraggeber zu verlangen.

§ 2.3. Die Werbeagentur Hüper überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Es wird jedoch nur jeweils das einfache Nutzungsrecht übertragen, soweit nichts anderes zwischen den Vertragsparteien vereinbart ist. Auch wenn hiervon abweichend das ausschließliche Nutzungsrecht zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde bleibt die Werbeagentur Hüper jedem Fall berechtigt die Entwürfe und Vervielfältigungen im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

§ 2.4. Die Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen der Werbeagentur Hüper und dem Auftraggeber. Erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung gehen die Nutzungsrechte auf den Auftraggeber über.

§ 2.5. Die Werbeagentur Hüper hat das Recht, auf den Vervielf.ltigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden. Die Werbeagentur Hüper hat das Recht, die für den Kunden gefertigten Leistungen und deren Entwürfe bei Nennung des Kundennamens als Referenz zur Eigenwerbung zu nutzen. Dies gilt auch für eine Eigenwerbung im Internet, insbesondere unter hueper.de.

§ 2.6. Gewinnt die Werbeagentur Hüper bei der Ausführung des Auftrages besondere Erkenntnisse so dürfen diese von der Werbeagentur Hüper jederzeit, weiterverwendet werden.

§ 2.7. Sollte die Werbeagentur Hüper mit der entgeltlichen Erstellung einer Präsentation im Vorfeld eines Auftrages beauftragt werden und diese ausführen, so führt die Bezahlung des Präsentationshonoras noch nicht zur Übertragung der Rechte, insbesondere nicht zur Übertragung der Urheber- / Nutzungs- und Eigentumsrechte.

§ 3. Vergütung

§ 3.1. Alle vereinbarten Vergütungen sind Nettovergütungen, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.

§ 3.2. Wurden zwischen der Werbeagentur Hüper und dem Auftraggeber die Erstellung von Entwürfen für den Auftrag verreinbart, so ist bei Abnahme der Entwürfe durch den Auftraggeber eine Teilvergütung in Höhe von 50 % der Gesamtvergütung fällig.

§ 3.3. Pro Auftrag gelten drei Entwürfe als vereinbart. Wünscht der Auftraggeber darüber hinaus weitere Entwürfe, so sind diese im Umfang der vereinbarten Leistungen nicht enthalten und gesonderte, zu vergüten. Es gelten die agenturüblichen Vergütungssätze.

§ 4. Eigentum, Rückgabepflicht

§ 4.1. Die Werbeagentur Hüper behält sich an allen Entwürfen, Designs, Logos, Claims, Slogans und Reinzeichnungen das Eigentum vor. Dem Auftraggeber werden lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, keinenfalls jedoch das Eigentum übertragen.

§ 5. Herausgabe von Daten

§ 5.1. Die Werbeagentur Hüper ist nicht verpflichtet, selbsterstellte Datenträger, Dateien oder sonstigeDaten an den Auftraggeber herauszugeben. Wird vom Auftraggeber eine Zurverfügungstellung gewünscht, bedarf es hierzu einer schriftlichen Vereinbarung zwischen der Werbeagentur Hüper und dem Auftraggeber. Eine solche Zurverfügungstellung wird dem Auftraggeber gesondert von der Werbeagentur Hüper in Rechnung gestellt.

§ 5.2. Einer Veränderung von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellter Dateien und Daten bedarf der Einwilligung von der Werbeagentur Hüper.

§ 5.3. Die Werbeagentur Hüper haftet nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit Darüber hinaus ist die Haftung von der Werbeagentur Hüper für Fehler, welche beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen grundsätzlich ausgeschlossen.

§ 6. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

§ 6.1. Für die Werbeagentur Hüper besteht im Rahmen des Auftrages Gestaltungsfreiheit. Werden vom Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen an den vereinbarten Leistungen gewünscht, so ist sind die damit einhergehenden Mehrkosten vom Auftraggeber zu tragen und werden gesondert in Rechnung gestellt.

§ 6.2. Verzögert sich die Durchführung und Fertigstellung des Auftrags aus Gründen, die nicht die Werbeagentur Hüper sondern der Auftraggeber zu vertreten hat und geht mit dieser Verzögerung ein Mehraufwand einher, so kann die Werbeagentur Hüper eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.

§ 7. Freiheit von Rechten Dritter

§ 7.1. Der Auftraggeber versichert der Werbeagentur Hüper, dass die von ihm im Rahmen des Vertrages eingebrachte Materialien und Inhalte frei von Schutzrechten Dritter sind und dass nach seiner Kenntnis auch keine sonstigen Rechte daran bestehen, die eine vertragsgemäße Nutzung einschränken oder ausschließen. Sofern Dritte Ansprüche gleich welcher Art aus den vorgenannten Materialien bzw. Inhalten zustehen sollten, übernimmt der Auftraggeber hierfür die uneingeschränkte Haftung und ist verpflichtet, der Werbeagentur Hüper von den Ansprüchen Dritter freizustellen.

§ 8. Zahlungsbedingungen

§ 8.1. Allen Verträgen und Rechnungen liegen die Preise von der Werbeagentur Hüper zu Grunde. Die Preise sind grundsätzlich Nettopreise und daher ohne Mehrwertsteuer angegeben.

§ 8.2. Rechnungen von der Werbeagentur Hüper an den Auftraggeber sind jeweils sofort und ohne Abzüge fällig.

§ 8.3. Der Kunde ist nicht befugt, Zahlungen zurück zu halten. Er kann nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder von der Werbeagentur Hüper anerkannt worden sind.

§ 8.4. Die Werbeagentur Hüper ist berechtigt, auch ohne gesonderte Vereinbarung, eine Abschlagsrechnung in Höhe von 50 % der Gesamtvergütung zu stellen, wenn Teillieferungen an den Auftraggeber erbracht bzw. Teilprojekte ausgearbeitet wurden und diese in den Kenntnisbereich des Auftraggebers gelangt sind.

§ 9. Haftung

§ 9.1. Die Werbeagentur Hüper haftet nicht für Schäden des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung. Insbesondere haftet die Werbeagentur Hüper nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Vertragspartners.

§ 9.2. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos. Ferner nicht, sobald zwingend eine Haftung vorgeschrieben ist, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, in Fällen groben Verschuldens wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

§ 9.3. Ein Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit kein grobes Verschulden vorliegt oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

§ 9.4. Vertragliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren in 1 Jahr ab Anspruchsentstehung, soweit nicht eine kürzere gesetzliche Verjährungsfristen bestehen.

§ 9.5. Soweit ein Haftung von der Werbeagentur Hüper ausgeschlossen oder beschränkt ist, so gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlicher Vertreter und Erfüllungs- sowie Verrichtungsgehilfen.

§ 10. Störung in der Leistungserbringung

§ 10.1. Wenn eine Ursache, die Werbeagentur Hüper nicht zu vertreten hat, die Termineinhaltung beeinträchtigt, kann die Werbeagentur Hüper eine angemessene Frist zur Vertragerfüllung vom Auftraggeber verlangen.

§ 10.2. Liegt die Ursache im Verantwortungsbereich des Auftraggebers und erhöht sich dadurch der Arbeitsaufwand von der Werbeagentur Hüper, kann die Werbeagentur Hüper dieses Mehraufwandes gesondert in Rechnung stellen.

§ 10.3. Druckaufträge haben eine Lieferzeit in der Regel von 5-10 Arbeitstagen nach Erteilung der Druckfreigabe bis zur Übergabe an den Auftraggeber.

§ 11. Abnahme

§ 11.1. Der Auftraggeber prüft unverzüglich nach Übergabe die erhaltenen Leistungen. Er ist verpflichtet, der Werbeagentur Hüper unverzüglich, spätestens jedoch 5 Werktage nach Übergabe, etwaige Abweichungen gegenüber den vertraglich festgelegten Anforderungen schriftlich in Form einer Mängelliste zukommen zu lassen. Vom Auftraggeber festgestellte nicht wesentliche Abweichungen von den vertraglich festgelegten Anforderungen berechtigen ihn nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§ 11.2. Die Werbeagentur Hüper wird die Beseitigung der Mängel nach Erhalt der Mängelliste vornehmen und dem Auftraggeber die Beseitigung der Mängel anzuzeigen. Nach Mängelbeseitigung ist der Auftraggeber verpflichtet, unverzüglich, spätenstens 5 Werktage nach der Anzeige der Mängelbeseitigung durch die Werbeagentur Hüper, die Werbeagentur Hüper die Mangelfreiheit zu bestätigen. Erklärt der Auftraggeber binnen der vorgenannten Frist weder, die Mängelfreiheit noch das Vorhandensein neuer Mängel, so gilt die Abnahme bzw. die Erklärung der Fehlerfreiheit mit Ablauf der Frist als erklärt. Die vorgenannten Fristen gelten auch für den Fall, dass nach Ausführung von Korrekturen neue Mängel aufgetreten sind, die das ursprüngliche Werk nicht enthielt.

§ 11.3. Bei Printaufträgen wird im Allgemeinen die vereinbarte Liefermenge geliefert. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % werden vom Auftraggeber anerkannt und bei Mehrlieferungen sind diese bis zu diesem Prozentsatz abzunehmen und zu bezahlen.

§ 12. Gewährleistung

§ 12.1. Folgende Fehler bei Printlieferungen gelten nicht als Mängel, da diese nach dem Stand der Technik nicht im Verantwortungsbereich von der Werbeagentur Hüper liegen:

Sind Geschäftsdrucke vereinbart, so werden diese vor dem Versand an den Auftraggeber nicht einzelnen, sondern nur stapelweise geprüft. Gew.hrleistungsansprüche können deshalb nur erhoben werden, wenn nachweislich mehr als drei Prozent der Auflagen den beanstandeten Mangel aufweisen.

§ 12.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit der Abnahme.

§ 12.3. Nach der Abnahmen vom Auftraggeber festgestellte Mängel, hat dieser die Werbeagentur Hüper unverzüglich nach Entdeckung zu melden. Diese Meldung muss zwingend eine detaillierten Aufstellung sämtlicher vom Auftraggeber festgestellten Mängel enthalten.Der Auftraggeber stellt der Werbeagentur Hüper auf Anforderung in zumutbarem Umfang Unterlagen und Informationen zur Verfügung, die diese zur Beurteilung und Beseitigung der Mängel benötigt. Die Werbeagentur Hüper ist berechtigt, nachgewiesene Mängel nach eigener Wahl durch Neulieferung oder Nachbesserung zu beseitigen.

§ 12.4. Die Werbeagentur Hüper beginnt mit der Mängelbeseitigung spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang der erforderlichen Unterlagen und Informationen. Mängel, die vor Ablauf der Gewährleistungsfrist ordnungsgemäß gemeldet werden, beseitigt die Werbeagentur Hüper auf eigene Kosten. Ergibt eine .berprüfung, dass ein Mangel nicht vorliegt, so kann die Werbeagentur Hüper eine angemessene Aufwandsentschädigung für die Überprüfung verlangen.

§ 12.5. Eine Gewährleistung entfällt, soweit der Auftraggeber ohne Zustimmung von der Werbeagentur Hüper das Werk selbständig ändert oder durch Dritte ändern lässt. Ab Eingang der erforderlichen Unterlagen und Informationen hat die Werbeagentur Hüper 4 Wochen Zeit die erheblichen Mängel zu beseitigen oder angemessene Zwischenlösungen für eine länger dauernde Mängelbeseitigung anzubieten. Sollte die Werbeagentur Hüper diese Frist nicht einhalten oder keine Zwischenlösungen dem Auftraggeber anbeiten, so kann dieser der Werbeagentur Hüper eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung setzten, dass er die Mängelbeseitigung ablehnt. Erst nach dem ergebnislosen Verstreichen dieser Nachfrist sthen dem Auftraggeber die gesetzliche Ansprüche zu.

§ 13. Übertragbarkeit der Pflichten und Rechte/Rechtsnachfolge

§ 13.1. Der Auftraggeber ist ohne Zustimmung von der Werbeagentur Hüper nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte zu übertragen bzw. die Ausübung dieser Rechte und Pflichten Dritter zu überlassen.

§ 13.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für etwaige Rechtsnachfolger des Auftraggebers.

§ 14. Formvereinbarungen

§ 14.1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen AGB‘s sowie Änderungen, Ergänzungen der zwischen der Werbeagentur Hüper und dem Auftraggeber getroffenen Einzelvereinbarungenzu dem Einzelvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

§ 15.1. Dieser Vertrag und alle daraus resultierenden Rechte und Pflichten unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Heidenheim.

§ 15.2. Bei Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird als Gerichtsstand Heidenheim an der Brenz vereinbart.

Stand: 11. Dezember 2016

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER WERBEAGENTUR HÜPER ERWEITERT FÜR DIENSTLEISTUNGEN DER WERBEAGENTUR HÜPER FÜR DIE BEREICHE INTERNET / INFORMATIK / SERVERHOSTING / SOFTWAREENTWICKLUNG / WARTUNG

§ 1. Allgemein

Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit der Werbeagentur Hüper GmbH, im Folgenden DL genannt. Der Auftraggeber wird im Folgenden AG genannt. Alle Dienstleistungen erfolgen ausschließlich zu den hier aufgeführten Bedingungen. Der DL erbringt für den Auftraggeber Dienstleistungen im Bereich der Vermarktung von Webseiten und andere Dienstleistungen, die das Internet betreffen für dessen Unternehmen. Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem AG schriftlich / per Email im Wortlaut und unter Hervorhebung der geänderten Klauseln mitgeteilt. Diese gelten als vereinbart, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen ab Änderung widerspricht.

§ 2. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt mit der Annahme des vom DL gemachten, verbindlichen Angebotes durch den AG zustande. Die Annahme kann per Email oder durch Übersendung des unterzeichneten Angebotes erfolgen. Als Annahme des vom DL gemachten, verbindlichen Angebotes gilt ebenfalls die Überweisung des im Angebot ausgewiesenen Rechnungsbetrages auf das Konto des DL. Der DL ist befugt, Subunternehmer mit der Bearbeitung einzelner Bestandteile oder aller vertraglicher Pflichten zu beauftragen. Wichtige Änderungen in seinem Umfeld (Firma, Anschrift, Rechtsform, UStelD, …) hat der AG dem DL sofort mitzuteilen. Sollte diese Änderung eine erschwerte Durchsetzbarkeit von Ansprüchen seitens des DL erwarten, so kann diese die Vorauszahlung des vereinbarten Entgelts verlangen. Die Transferierung von Rechten und Pflichten aus einem Vertrag mit der Werbeagentur Hüper auf Dritte bedarf der vorherigen, schriftlichen Genehmigung durch den DL. Die Angaben des AG über sein bestehendes EDV System, geplante Hardwareänderungen oder funktionale Aspekte sind vom DL nicht auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Für diese Angaben
ist alleinig der AG verantwortlich. Der AG hat sich mit den geltenden AGB des DL einverstanden erklärt, und diese in vollem Umfang akzeptiert.

§ 3. Preise

Gültig ist stets die jeweils aktuelle Preisliste, bzw. das individuell abgesprochene Angebot. Maßgebend sind immer die Preise bei Auftragserteilung. Bei Rücktritt des AG vom Auftrag sind die bereits geleisteten Arbeitsaufwendungen durch den AG zu entlohnen. Mitarbeiter und/oder Beauftragte des DL können keine von den Leistungsbeschreibungen, den Tarifen sowie von diesen AGB abweichende Vereinbarungen treffen, es sei denn, diese Abweichungen sind durch eine besondere Aktion bzw. ein besonderes Angebot beschränkt. Die Vergütung unserer Leistungen erfolgt grundsätzlich per Banküberweisung. Der ausgewiesene Rechnungsbetrag ist jeweils sofort nach Erhalt der Rechnung fällig, und wird vom AG an den DL überwiesen. Die monatlichen Bearbeitungsgebühren werden am Anfang eines jeweiligen Monats fällig. Sollte der AG mit insgesamt 2 monatlichen Bearbeitungsgebühren in Rückstand sein, werden die anfallenden Kosten für die gesamte Laufzeit fällig. Die Rechnungsstellung seitens des DL erfolgt immer nach unserer gültigen Preisliste bzw. dem individuellen Vertrag mit dem AG im Voraus. Alle Rechnungen sind umgehend und ohne Abzug zahlbar. Erst nach Eingang des Rechnungsbetrages beim DL und Vorliegen der für die Dienstleistungen notwendigen Daten, werden die vertraglich vereinbarten Leistungen des DL ausgeführt. Abweichende Vereinbarungen über Fälligkeit und/oder Abzüge bedürfen der Schriftform. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur dann zulässig, wenn der DL die Gegenforderung anerkennt oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Der AG verzichtet darauf, ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der Geschäftsverbindung mit dem DL geltend zu machen. Alle Zahlungen werden stets auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des AG. Teilleistungen können gesondert abgerechnet werden. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der geforderte Betrag beim DL gutgeschrieben ist. Sollte der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, ist der DL zum sofortigen Rücktritt bzw. zur Aussetzung des Vertrages ohne besondere vorherige Ankündigungen berechtigt. Ist der AG mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der DL das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen. Der Rechtsweg bleibt unberührt.

§ 4. Daten & Datenverlust

Der DL ist nicht verpflichtet eine Datensicherung der Software des AG anzulegen, dies obliegt dem AG. Wurde keine Datensicherung angelegt, ist ebenfalls alleinig der AG verantwortlich, für Inhalte und Software der Präsenz. Es obliegt dem AG, Sicherheitskopien seiner Daten anzufertigen, die sich auf dem Server des DL befinden. Der DL ist nicht verpflichtet, eine Datensicherung durchzuführen, er ist davon befreit. Für Datenverlust, der nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des DL beruht, kann dieser nicht haftbar gemacht werden. Darüber hinaus ist der AG verpflichtet, die von Ihm gesicherten Datenbestände an den DL auf dessen Aufforderung hin unentgeltlich zu Übermitteln.

§ 5. Datenschutz

Der AG erklärt sich damit einverstanden, dass im Zuge des mit ihm abgeschlossenen Vertrages, Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht werden dürfen. Außerdem erklärt sich der AG mit Abschluss des Vertrags bereit, dass im Rahmen der Notwendigkeit Daten über seine Person an Dritte übermittelt werden dürfen. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung und/oder Änderung einer Domain, der Datenbank(en), des CMS Systems, des Server Systems und Protokollen wie FTP die relevant für die Datensicherung bzw. Update des Systems sind. Für alle anderen Kundendaten verpflichtet sich der DL, die Weitergabe an Dritte zu unterlassen.

§ 6. Kündigung

Der AG kann das Vertragsverhältnis gemäß der vereinbarten Laufzeit und Kündigungsfrist ohne Angaben von Gründen kündigen. Die Kündigung muss dem DL schriftlich per Einschreiben mitgeteilt werden. Das Recht der sofortigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Alle Konditionen, die bei Vertragsabschluss vereinbart wurden, haben für das gesamte Vertragsverhältnis Bestand. Der DL behält sich das Recht vor, laufende Verträge ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Dies wird dem AG schriftlich auf dem Postwege mitgeteilt. Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von einem Monat, sofern keine anders lautenden Vereinbarungen getroffen wurden. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere zwölf Monate, wenn keine Kündigung bis einen Monat vor Ablauffrist erfolgt. Anders lautende Vereinbarung sind nach Absprache möglich. Die Kündigung ist schriftlich per Einschreiben zu vollziehen. Bei Kündigung durch den AG erlischt die Dienstleistung hinsichtlich der Seitenplatzierung unverzüglich. Die im Auftrag des Kunden angelegten Dateien, Inhalte und Optimierungen gehen in das Eigentum des DL über.

§ 7. Urheberrecht

Für die inhaltliche Gestaltung seiner Webseite ist ausschließlich der AG verantwortlich. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Urhebere, Jugendschutze, Teledatene, Presserecht und das Recht am eigenen Bild. Das Urheberrecht auf alle durch die Werbeagentur Hüper angefertigte Arbeiten verbleibt bei der Werbeagentur Hüper. Meldet der DL im Auftrag des Kunden eine Domain auf den Namen des AG an, wird der DL durch den AG das Recht eingeräumt, die Domain im Falle einer Kündigung einer Partei oder im Falle eines Zahlungsverzugs jederzeit auf den eigenen oder den Namen eines Dritten zu übertragen oder bei der Registrierungsstelle abzumelden.

§ 8. Erfüllung / Gewährleistung

Der DL vereinbart mit dem AG entsprechend der Auftragserteilung ein Update dessen CMS Systems gemäß dem Dienstleistungsangebot. Der DL aktualisiert das CMS Systems des AG, welches unter dem Punkt CMS System definiert wurde. Sollten Module oder Programcode vorhanden sein, die nicht unmittelbarer Bestandteil des CMS Systems sind, so wie Bildergalerien, Kontaktformulare, Plugins – sind diese nicht Bestandteil des Update Vertrags mit dem DL, sondern werden nach Aufwand – soweit vom AG gewünscht – getrennt abgerechnet, zum aktuellen Satz des DL. Der AG ist davon in Kenntnis gesetzt, dass der DL keine Haftung oder Verantwortung für den Quellcode von Dritten übernehmen wird. Ebenso kann der DL nicht für Sicherheitsrelevante Fehler im Quellcode verantwortlich gemacht werden und ist somit im Vertrag ausgeschlossen. Dies trifft insbesondere auf CMS Systeme zu, die als neue Softwareversion des CMS Systems des AG Fehler in Funktion in Sicherheit aufweisen können. Der DL ist ebenfalls von jeder Haftung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit des Serversystems oder Software befreit.

§ 9. Anzeigen von Mängeln

Verstoß Anzeigen von Mängeln haben unverzüglich und schriftlich zu erfolgen und sind von dem AG aussagekräftig und ordentlich zu dokumentieren, insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen. Der AG ist verpflichtet, der DL bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach allen Kräften zu unterstützen. Vor einer Fehlerbeseitigung müssen Programme, Daten und Datenträger vollständig gesichert werden. Die Werbeagentur Hüper haftet nicht für Daten und Programmverluste. Kann der Mangel nach zwei Versuchen und nach Setzung einer Nachfrist von vier Wochen nicht behoben werden, ist der AG berechtigt, den Vertrag schriftlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Zusätzliche Schadenersatzansprüche stehen dem AG nicht zu. Fehler und Mängel, die durch äußere Einflüsse (einschließlich unbefugter Zugriffe über das Internet), Bedienungsfehler, Komponenten oder Produkte Dritter, Computerviren welcher Art auch immer oder nicht von der Werbeagentur Hüper durchgeführte Änderungen, Ergänzungen
oder sonstige Manipulationen entstehen, sind grundsätzlich von der Gewährleistung ausgeschlossen.

§ 10. Haftung

Der DL haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist die Höhe des Schadens beschränkt auf den Wert, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Sofern nicht vertraglich anders vereinbart, ist die Haftung in jedem Fall auf maximal 4000 € begrenzt. Die hier aufgeführten Regelungen gelten auch für Personen, die der DL mit der Durchführung des Auftrags beauftragt.

§ 11. Veröffentlichte Inhalte und Verpflichtungen des AG

§ 11.1. Es ist die Pflicht des AG, die vom AG ins Internet eingestellten Inhalte als eigene oder fremde Inhalte zu kennzeichnen und sicher zu stellen, dass die vollständige Anschrift und Namen des AG dargestellt wird.

§ 11.2. Darüber hinausgehende Pflichten können sich aus den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes sowie des Telemediengesetzes ergeben. Der AG verpflichtet sich, dies in eigener Verantwortung zu überprüfen und zu erfüllen.

§ 11.3. Der AG verpflichtet sich und stellt sicher, keine Inhalte zu veröffentlichen, welche Dritte in ihren Rechten verletzen oder sonst gegen geltendes Recht verstoßen. Das Hinterlegen von extremistischen, pornografischen, erotischen, extremistischen oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalten ist unzulässig. Der DL ist berechtigt, den Zugriff des Kunden für den Fall zu sperren, dass hiergegen verstoßen wurde. Das gleiche gilt für den Fall, dass der AG Inhalte veröffentlicht, die geeignet sind, Dritte in ihrer Ehre zu verletzen, Personen oder Personengruppen zu beleidigen oder zu verunglimpfen. Das gilt auch für den Fall, dass ein tatsächlicher Rechtsanspruch nicht gegeben sein sollte. Der DL ist nicht verpflichtet, die Inhalte unseres Kunden zu überprüfen.

§ 11.4. Das Versenden von Spam-Mails ist untersagt. Dies umfasst insbesondere die Versendung unzulässiger, unverlangter Werbung an Dritte. Bei der Versendung von E-Mails ist es zudem untersagt, falsche Absenderdaten anzugeben oder die Identität des Absenders auf sonstige Weise zu verschleiern. Bei Nichtbeachtung sind wir berechtigt den Zugriff zu sperren. Der AG haftet für die Folgen, die sich daraus ergeben, wie z.B. den Arbeitsaufwand, den Server oder die entsprechende Domain wieder von RTBL (Real Time Black Lists) zu entfernen.

§ 11.5. Der AG verpflichtet sich, unbefugtes Eindringen in fremde Rechnersysteme (z.B. Hacking), Behinderung von fremden Rechnersystemen durch Versenden/Weiterleiten von Datenströmen und/oder E-Mails (z.B. DoS-/DDoS-Attacken/Spam/Mail-Bombing), Suche nach offenen Zugängen zu Rechnersystemen (z.B. Port Scanning), das Fälschen von IP-Adressen, Mail- und Newsheadern sowie die Verbreitung von Schadsoftware zu unterlassen. Der AG haftet selbst für die Rechtsansprüche von Dritten, die diesem eine entsprechende Aktivität nachweisen konnten. Der DL ist berechtigt, Software und Logfiles in einem solchen Fall zu sichern, den ermittelnden Behörden zur Verfügung zu stellen und den daraus resultierenden Arbeitsaufwand abzurechnen.

§ 11.6. Wird oder wurde die Software oder Inhalte des Serverangebotes des AG durch Viren oder Hacker beschädigt, haftet der DL nicht für die Kosten der Säuberung des Quellcodes oder Wiederherstellung der Daten. Der DL hat in diesem Falle das Recht, die Domain bzw. die Software, welche befallen oder attackiert wurde, vom Netz zu nehmen und zur Sicherheit zu isolieren. Der AG stellt den DL von allen Ansprüchen durch die Isolierung / Sperrung der Software bzw. der Domain des AG frei und ist nicht berechtigt, Schadensersatzansprüche durch die Folgen des Ausfalls / Sperrung zu stellen. Der AG kann den DL mit der Wiederherstellung der Daten und/oder der Software beauftragen. Die Wiederherstellung oder Säuberung von Daten und Quellcode sind nicht Teil eines Wartungsvertrags oder kostenloser Service des DL, sondern grundsätzlich Sonderleistungen des DL, die separat vom AG zu vergüten sind. Der AG befreit den DL von jeder Form der Haftung, Ansprüchen (auch von Dritten), Vollständigkeit, Funktion und Richtigkeit der wiederhergestellten Daten oder Software.

§ 12. Inhalte-Moderation

Wenn Sie unsere Angebote nutzen und dabei Inhalte (Text-, Bild-, Audio- oder Video-Beiträge) in unseren Online-Angeboten speichern, hochladen oder posten, sind Sie allein für diese Inhalte verantwortlich und müssen die nachfolgenden Regeln beachten.

§ 12.1 Welche Inhalte sind verboten?

Sie dürfen keine Inhalte auf unseren Online-Angeboten speichern, hochladen oder posten, die gegen das geltende Recht oder gegen die zwischen uns geschlossenen Verträge verstoßen. Sie dürfen insbesondere nicht

§ 12.2 Wie werden die Inhalte überprüft?

Wir prüfen die Inhalte manuell, wenn sie von unseren Mitarbeitern entdeckt werden oder wenn wir von Dritten entsprechende Hinweise erhalten. Eine proaktive Überprüfung der Inhalte durch uns erfolgt grundsätzlich nicht. Wir behalten uns aber das Recht vor, Inhalte nach eigenem Ermessen hinsichtlich der Einhaltung der oben genannten Regeln zu überprüfen und anlassbezogen erforderliche Maßnahmen zu ergreifen.

§ 12.3 Was passiert mit verbotenen Inhalten?

Wenn der begründete Verdacht besteht, dass ein Inhalt gegen die hier genannten Regeln verstößt, gehen wir wie folgt vor:

Sperrung: Der betroffene Inhalt wird zunächst unverzüglich gesperrt.

Stellungnahmefrist: Sofern uns die Kontaktdaten vorliegen, werden wir den Urheber des Inhalts kontaktieren und ihm eine angemessene Frist zur Stellungnahme einräumen. Sofern der Urheber innerhalb der Frist keine Stellung bezieht, wird der Inhalt gelöscht.

Abschließende Entscheidung: Sofern der Urheber Stellung bezieht oder eine Kontaktaufnahme zum Urheber nicht möglich ist, werden wir den Sachverhalt auf Grundlage der vorhandenen Informationen bewerten und welche Maßnahmen wir ergreifen. Hierbei sind insbesondere folgende Maßnahmen möglich:

Wir wägen unsere Entscheidungen sorgfältig ab. Hierbei berücksichtigen wir insbesondere die Rechte und Freiheiten der Urheber und der potenziellen Betroffenen. Die Folgemaßnahmen werden verhältnismäßig sein. Das bedeutet, dass wir immer die mildeste, dem Verstoß angemessene Maßnahme auswählen werden. Hierbei berücksichtigen wir insbesondere

Information: Sofern wir die Kontaktdaten des Urhebers haben, werden wir ihn über das Ergebnis unserer Bewertung informieren; eine solche Information erfolgt nicht, soweit wir sie aus rechtlichen Gründen nicht erteilen dürfen (z.B. laufende polizeiliche Ermittlungen).

§ 12.4 Wie können rechtswidrige Inhalte gemeldet werden?

Wenn Sie rechtswidrige Inhalte in unserem Online-Angebot finden oder einen dahingehenden Verdacht haben, können Sie uns das jederzeit mitteilen. Unsere Kontaktdaten finden Sie in unserem Impressum. Ihre personenbezogenen Daten werden nicht an den Urheber der gemeldeten Information weitergegeben.

§ 13. Schlussbestimmungen

Abweichungen von diesen AGB sind nur dann wirksam, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden. An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der Kunden von der Werbeagentur Hüper gebunden. Sollte in diesen AGB eine unwirksame Bestimmung enthalten sein, so sind die übrigen Bestimmungen davon nicht betroffen. In diesem Fall ist die unwirksame Bestimmung durch eine Wirksame zu ersetzen. Sie muss dem wirtschaftlichen Zweck der Formulierung am nächsten kommen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Heidenheim an der Brenz.

Stand: 12. März 2024

Angaben gem. § 5 TMG:

Werbeagentur Hüper GmbH
Im Brühl 1
89520 Heidenheim

Telefon: +49 7321 96980
Telefax: +49 7321 969890
E-Mail: info@hueper.de

Geschäftsführer: Peter Hüper

Sitz der Gesellschaft:
Im Brühl 1
89520 Heidenheim

Handelsregister: HRB 720441
USt.-Ident.-Nr.: DE 251 445 489

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Hüper Print und Medien GmbH

Die AGB der Hüper Print und Medien GmbH finden Sie unter: hueper-print.de/agb

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